Organisatorische Maßnahmen

Organisatorische und technische ATEX-basierte Maßnahmen für den Explosionsschutz

ATEX-Inspektion

Wenn in einer Arbeitsumgebung die Sicherheit nicht durch technische Maßnahmen gewährleistet werden kann, müssen organisatorische Maßnahmen getroffen werden. In der Praxis wird eine sichere Arbeitsumgebung auch durch eine Kombination von technischen und organisatorischen Maßnahmen geschaffen.

Organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Explosionsgefahren

Explosionsgefahr bei Ihren Arbeitsprozessen verhindern

Die Arbeitsabläufe müssen durch organisatorische Maßnahmen so gestaltet werden, dass die Arbeitnehmer durch eine Explosion nicht geschädigt werden können. Auch die Inspektion, Wartung und Instandsetzung von technischen Maßnahmen muss organisiert werden.

Organisatorische Maßnahmen sollten auch die mögliche Wechselwirkung zwischen Vorsichtsmaßnahmen und Arbeitsabläufen berücksichtigen. Es muss jederzeit sichergestellt sein, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeit verrichten können, ohne die Sicherheit und Gesundheit von sich und anderen zu gefährden.

Organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Explosionsgefahren sollten wie folgt umgesetzt werden:

  • Erstellung einer schriftlichen Arbeitsanweisung;
  • Unterweisung der Mitarbeiter in Sachen Explosionsschutz;
  • ausreichende Qualifikation der Mitarbeiter;
  • Anwendung eines Arbeitsgenehmigungssystems für gefährliche Arbeiten;
  • Durchführung von Wartungsarbeiten;
  • Durchführung von Betriebsbegehungen und Audits;
  • Markierung der Gefahrenstellen.

Organisatorische Maßnahmen müssen im Explosionsschutzdokument festgehalten werden.

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen sind schriftliche Vorschriften und Verhaltensregeln für die Arbeitsausführung. Sie beschreiben Gefährdungen an einem bestimmten Ort und weisen auf Vorsichtsmaßnahmen hin.

In den Betriebsanweisungen für explosionsgefährdete Bereiche sollte insbesondere auf die Gefahren, die zu verwendenden ortsveränderlichen Arbeitsmittel und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung hingewiesen werden.

Betriebsanweisungen sollten so gestaltet sein, dass jeder Arbeitnehmer den Inhalt verstehen und anwenden kann. Wenn das Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt, die die Landessprache nicht ausreichend beherrschen, sollten die Betriebsanweisungen in einer Sprache verfasst werden, die sie verstehen.

Betriebsanweisungen, die unterschiedliche Gefährdungen beschreiben oder die auf der Grundlage unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen erstellt wurden, können zu einer Betriebsanweisung zusammengefasst werden. Zur Erhöhung der Wiedererkennbarkeit wird eine einheitliche Gestaltung der Betriebsanweisungen empfohlen.

Ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte

Für jeden Standort müssen genügend Mitarbeiter mit den erforderlichen Kenntnissen und Erfahrungen im Explosionsschutz vorhanden sein.

Ausbildung der Mitarbeiter

Die Mitarbeiter sollten durch Schulungen für die folgenden Aspekte ihres Arbeitsumfelds aufmerksam gemacht und sensibilisiert werden:

  • die vorhandenen Explosionsgefahren;
  • mögliche Zündquellen;
  • die Orte, an denen die Explosionsgefahr besteht;
  • die getroffenen Vorsichtsmaßnahmen;
  • Durchführung von Vorsichtsmaßnahmen;
  • welche ortsveränderlichen Arbeitsmittel wo eingesetzt werden dürfen;
  • Bedeutung von Kennzeichnungsmaßnahmen.

Außerdem sollte die korrekte Verwendung der verfügbaren Arbeitsmittel erklärt und eine Schulung zur sicheren Ausführung der Arbeiten durchgeführt werden. Es sollte auch darauf hingewiesen werden, welche persönliche Schutzausrüstung bei der Arbeit getragen werden sollte. Die Unterweisung sollte sich auch auf die verfügbaren Betriebs- und Gefahrstoffanweisungen erstrecken. 

Die Mitarbeiterschulung muss stattfinden bei:

  • Vor der ersten Arbeitsaufnahme (Neueinstellung);
  • nach Versetzung oder einen Wechsel der Arbeitsstelle;
  • Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln;
  • Einführung neuer Technologien oder Prozesse.

Die Mitarbeiterschulung sollte in angemessenen Abständen wiederholt werden, muss jedoch mindestens 1x pro Jahr erfolgen.

Die Verpflichtung zur Unterweisung gilt auch für Beschäftigte anderer Unternehmen (Fremdfirmen, Leiharbeiter). Die Unterweisung muss von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Datum, Inhalt der Unterweisung und die Liste der Teilnehmer müssen schriftlich festgehalten werden.

Beaufsichtigung der Mitarbeiter

In Umgebungen, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphären auftreten können, muss eine angemessene Überwachung vorgesehen werden, wenn Arbeitnehmer anwesend sind. Die Überwachung muss in Übereinstimmung mit der Gefährdungsbeurteilung erfolgen und kann durch den Einsatz geeigneter technischer Mittel unterstützt werden (z. B. Personen-Notsignal-Anlagen, siehe BGR/GUV-R 139).

Arbeitserlaubnis

Wenn in einem explosionsgefährdeten Bereich oder in unmittelbarer Nähe Arbeiten durchgeführt werden sollen, die zu einer Explosion führen können, ist eine Genehmigung durch den Verantwortlichen des Unternehmens erforderlich. Dies wird durch Arbeitsgenehmigungen (Erlaubnisscheine) geregelt. Eine Arbeitserlaubnis verhindert unsichere Situationen und sorgt für eine gute Kommunikation zwischen den an der Arbeit beteiligten Parteien.

Vor der Ausarbeitung von Arbeitsvorschriften und Genehmigungen wird geprüft, ob die unsicheren Tätigkeiten nicht verhindert werden können. Wenn dies nicht der Fall ist, wird eine Genehmigung erteilt.

Erlaubnisscheine werden unter anderem für folgende Arbeiten erteilt:

  • Arbeiten in beengten Räumen, z. B. in Tanks, Abwasserkanälen und Silos;
  • Hebearbeiten;
  • Feuerarbeiten;
  • Grabungsarbeiten an unterirdischen Kabeln und Rohren;
  • Schleif- und Schweißarbeiten.

An der Erteilung einer Arbeitserlaubnis sind zwei Parteien beteiligt: der Antragsteller und die ermächtigte Person.

Der Antragsteller ist die Person, die für die auszuführenden Arbeiten verantwortlich ist (z. B. der Vorarbeiter eines externen Unternehmens). Er trägt in seinem Antrag ein, welche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen sind und welche persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist.

Die befugte Person ist die Person, die die Arbeitserlaubnis erteilt. Dies ist zum Beispiel der Unternehmensleiter oder der Produktionsleiter. Diese hat folgende Aufgaben:

  • Er füllt die Genehmigung vollständig aus und unterzeichnet sie eigenständig;
  • Er stellt sicher, dass die Firma und alle Ausführenden namentlich genannt werden und der Erlaubnisschein unterschrieben wird;
  • Er erteilt die Genehmigung kurz vor Beginn der Arbeiten und nur, wenn alle Bedingungen erfüllt sind;
  • Er überträgt die Überwachungstätigkeit gegebenenfalls auf seinen Nachfolger und lässt diesen den Erlaubnisschein unterschreiben;
  • Bei Beendigung der Arbeiten oder bei vorzeitiger Beendigung der Arbeiten ist die Genehmigung an die zuständige Person zurückzugeben;
  • die Arbeitserlaubnis wird nach Fertigstellung durch das Unternehmen oder die Abteilung zurückgegeben.

Eine Arbeitserlaubnis wird unter den folgenden Bedingungen erteilt:

  • die Arbeitserlaubnis lautet auf den Namen des Ausführenden und ist nicht übertragbar;
  • die Arbeitserlaubnis ist nur an dem angegebenen Tag und zur angegebenen Uhrzeit gültig;
  • wenn sich die Umstände wesentlich ändern, müssen die Arbeiten eingestellt und die Arbeitserlaubnis zurückgegeben werden, erforderlichenfalls kann eine neue Arbeitserlaubnis beantragt werden;
  • die Arbeitserlaubnis muss am Arbeitsplatz vorhanden sein;
  • alle in der Arbeitsgenehmigung genannten Vorgaben müssen tatsächlich umgesetzt werden.

Auf einer Arbeitserlaubnis sind folgende Punkte vermerkt oder vorgeschrieben:

  • Druckentlastung von Behältern, Rohrleitungen und dergleichen;
  • die Reinigung der Anlage;
  • Durchführung von Gasmessungen (Freimessung, Überwachung);
  • Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung;
  • Vorhandensein von Feuerlöschmitteln;
  • besondere Vorsichtsmaßnahmen;
  • geltende Arbeitsanweisungen;
  • Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten;
  • Ernennung eines Einsatzleiters.

Eine Arbeitserlaubnis kann widerrufen werden, wenn von einer der beteiligten Parteien eine gefährliche Situation geschaffen wird, die auf ausdrücklichen Wunsch der anderen Partei nicht beseitigt wird. Der Entzug der Arbeitserlaubnis erfolgt durch eine bevollmächtigte Person dem Antragssteller oder der ausstellenden Partei. Dies geht immer mit einer Einstellung der Arbeiten einher.

Nach Abschluss der Arbeiten ist zu prüfen, ob die Sicherheit der Anlage (noch) gegeben ist. Alle Beteiligten müssen über das Ende der Arbeiten informiert werden.

Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten

Die Instandhaltung umfasst die Reparatur, Wartung, Inspektion und Prüfung von Geräten und Anlagen. Vor Beginn der Arbeiten müssen alle Beteiligten benachrichtigt werden, und es muss eine Genehmigung zur Durchführung der Arbeiten erteilt werden (siehe § 5.5). Die Instandhaltung darf nur von befugten Personen durchgeführt werden.

Bei der Durchführung von Wartungsarbeiten besteht ein hohes Unfallrisiko. Deshalb muss vor Beginn, während und nach Abschluss der Arbeiten sehr sorgfältig darauf geachtet werden, dass alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Wenn möglich, sollten potentielle Zünd- und Gefahrstoffquellen gesichert werden. 

Sollen zum Beispiel in einem Behälter Arbeiten mit Feuer durchgeführt werden, müssen alle Anschlussleitungen, die gefährliche explosionsfähige Atmosphären enthalten können, abgedichtet werden. Dies kann z. B. durch den Einbau von Blindflanschen geschehen.

Bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen muss das Vorhandensein einer explosionsfähigen Atmosphäre ausgeschlossen werden. Dies muss für die Dauer der Wartungsarbeiten, ggf. auch darüber hinaus, gewährleistet sein.

Soweit erforderlich, müssen Teile der Anlage wie folgt vorbereitet werden:

  • geleert;
  • drucklos;
  • gereinigt;
  • gespült;
  • Frei von brennbaren Stoffen sein.

Bei Arbeiten mit Funkenflug, wie z. B. Schweißen, Brennen, Schleifen, sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Gegebenenfalls ist eine Brandwache einzurichten.

Schutz gegen Funkenflug

Nach Abschluss der Arbeiten und vor der Inbetriebnahme ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Explosionsschutzmaßnahmen wieder aktiv sind.

ATEX Inspektion und Kontrolle

Vor der ersten Inbetriebnahme eines Standortes, an dem eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vorhanden sein kann, muss die Sicherheit der Anlage überprüft werden. Auch nach Änderungen an der Anlage und nach Schadensfällen muss die Sicherheit der gesamten Anlage erneut überprüft werden.

Die Wirksamkeit der getroffenen Explosionsschutzmaßnahmen muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Häufigkeit der Überprüfung muss dem Gefährdungspotential der Anlage angemessen sein.

Überprüfungen dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Dies sind Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, ihrer Berufserfahrung und ihrer aktuellen beruflichen Praxis über umfangreiche Fachkenntnisse im Explosionsschutz verfügen.

Kennzeichnung von Gefahrenbereichen

Erforderlichenfalls müssen Arbeitgeber Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphären vorhanden sein, gemäß der Richtlinie 1999/92/EG kennzeichnen. Dies geschieht durch Anbringen des folgenden Warnschildes an allen Eingängen und Zutrittsstellen:

Schild Ex-Zonen

Das Schild hat folgende Merkmale:

  • eine dreieckige Form;
  • schwarze Buchstaben auf gelbem Hintergrund mit schwarzem Rand (die Sicherheitsfarbe Gelb muss mindestens 50% der Fläche des Zeichens bedecken).

Eine solche Kennzeichnung ist für Räume oder Bereiche erforderlich, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann (z. B. Räume für die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten). Ist nicht der gesamte Raum, sondern nur ein Teil davon ein explosionsgefährdeter Bereich, kann dies durch eine gelb-schwarze Schattierung auf dem Boden angezeigt werden.

Zu dem Warnzeichen kann gegebenenfalls zusätzlich die Art und Häufigkeit des Vorhandenseins einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre angegeben werden. Dieser Zusatz wird häufig mit Zeichen wie Rauchverbot, Verbot der Benutzung eines Mobiltelefons usw. kombiniert.

Die Arbeitnehmer müssen im Rahmen ihrer Schulung auf die betrieblichen Kennzeichnungen und ihre spezifische Bedeutung aufmerksam gemacht werden.

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