Explosionsschutzdokument
Explosionsschutzdokument
Gemäß den Verpflichtungen der Richtlinie 1999/92/EG muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass ein Explosionsschutzdokument (EDS) erstellt und gepflegt wird. In diesem Kapitel wird der Inhalt eines EDS erläutert, das den Anforderungen der Richtlinie entspricht und als Entwurfshilfe verwendet werden kann. Das EDS ist immer maßgeschneidert und sollte an die Situation im Unternehmen angepasst werden.
Anforderungen der Richtlinie
Das Explosionsschutzdokument soll die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen für eine Anlage und deren Arbeitsumgebung zusammenfassen.
Der ESD sollte möglichst gut strukturiert und leicht zu lesen sein. Daher sollte die Dokumentation nicht zu umfangreich sein. Die Richtlinie erlaubt es, bestehende Risikobewertungen, Dokumente oder Berichte zu kombinieren. In einem ESD kann auch auf andere Dokumente verwiesen werden. Das ESD wird so zu einem übergreifenden Dokument, das Konsistenz und Vollständigkeit gewährleistet, ohne dass externe Dokumente oder Informationen kopiert werden müssen. Dies vermeidet Doppelarbeit und verringert das Fehlerrisiko.
Für Unternehmen, die mehrere Anlagen mit gefährlichen Bereichen haben, kann es sinnvoll sein, das ESD in einen allgemeinen und einen anlagenspezifischen Teil zu unterteilen. Der allgemeine Teil erklärt den Aufbau der Dokumentation und listet die Maßnahmen auf, die für alle Anlagen gelten. Im anlagenspezifischen Teil werden die Risiken und Vorsichtsmaßnahmen in den jeweiligen Anlagen erläutert.
Das Format des Explosionsschutzdokuments
Um die Anforderungen der Richtlinie umzusetzen, können die folgenden acht Kapitel in den EVD aufgenommen werden:
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Beschreibung des Standorts und der Arbeitsplätze
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Beschreibung der Prozesse und Verfahren
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Beschreibung der verwendeten Stoffe
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Ergebnisse der Risikobewertung
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Explosionsschutzmaßnahmen
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Durchführung der Maßnahmen
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Koordinierung der Maßnahmen
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Anhang zum Explosionsschutzdokument
Standort und Arbeitsstätten
Der Standort ist in Arbeitsbereiche unterteilt. Das Explosionsschutzdokument beschreibt die Arbeitsplätze, an denen eine Gefährdung durch eine explosionsfähige Atmosphäre besteht. Die Beschreibung umfasst:
- Firmenname;
- Verantwortliche Personen;
- Anzahl der Mitarbeiter;
- Gebäude- / Raumbezeichnung;
- Art der Installation;
- Strukturelle und geographische Bedingungen (Grundriss);
- Aufstellungsplan der Anlage und / oder der Geräte;
- Übersicht über die Fluchtwege.
Prozesse und Aktivitäten
Die Verfahren sollten in einem kurzen Text und eventuell mit Flussdiagrammen beschrieben werden. Die Beschreibung sollte alle für den Explosionsschutz relevanten Daten enthalten, wie z. B.:
- Beschreibung der Arbeitsschritte einschließlich Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme;
- Konstruktiver Aufbau der Anlage;
- Prozessdaten wie Temperatur, Druck, Volumen, Leistung und Geschwindigkeit;
- Betriebsmittelübersicht;
- Art und Umfang der erforderlichen Reinigungsarbeiten;
- Daten zur Raumlüftung.
Verwendete Stoffe / Sicherheitsparameter
Es ist wichtig, detailliert zu beschreiben, welche Stoffe die explosionsfähige Atmosphäre bilden und unter welchen Bedingungen im Prozess eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann bzw. entsteht. Die für den Explosionsschutz relevanten technischen Eigenschaften und Kenngrößen müssen aufgeführt werden.
Ergebnisse der Risikobewertung
Die Gefahrenbereiche (Zonen) sollten dargestellt werden, vorzugsweise in Form eines Zonenplans. Dabei kann zwischen dem Inneren der Anlage und der Umgebung unterschieden werden. Die Bedingungen bei Normalbetrieb, Inbetriebnahme, Stilllegung, Reinigung und den zu erwartenden Betriebsstörungen sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
Außerdem sind unter diesem Punkt die Explosionsrisiken darzustellen.
Explosionsschutzmaßnahmen
Auf der Grundlage der Risikobewertung werden die daraus resultierenden Sicherheitsmaßnahmen beschrieben. Das angewandte Sicherheitsprinzip, wie z. B. "Vermeidung von aktiven Zündquellen", sollte angegeben werden. Eine Einteilung in technische- und organisatorische Maßnahmen ist hier am sinnvollsten.
Technische Maßnahmen
- Da das Explosionsschutzkonzept der Anlage ganz oder teilweise auf Vorkehrungen zur Vermeidung von explosionsfähiger Atmosphäre oder Zündquellen beruht, ist eine detaillierte Beschreibung dieser Maßnahmen erforderlich (siehe § 4.1 und § 4.2);
- Wird die Anlage durch konstruktive Maßnahmen gegen Explosionsgefahren geschützt, sind Art, Wirkungsweise und Aufstellungsort der konstruktiven Maßnahme zu beschreiben. (siehe § 4.3).
Organisatorische Maßnahmen
Organisatorische Explosionsschutzmaßnahmen sind ebenfalls im Explosionsschutzdokument beschrieben. (siehe Kapitel 5). Aus dem Dokument sollte hervorgehen:
- welche Betriebsanweisungen für einen Standort, eine Anlage oder eine spezifische Tätigkeit erstellt wurden;
- Wie wird die Qualifikation der Arbeitnehmer sichergestellt?;
- Inhalt und Häufigkeit der Schulungen (und wer daran teilgenommen hat);
- wie der Einsatz mobiler Arbeitsmittel an gefährlichen Orten geregelt ist;
- wie sichergestellt werden kann, dass die Arbeitnehmer nur geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen;
- Ob es ein System für Arbeitsfreigaben gibt und wie es aufgebaut ist;
- Wie Wartungs-, Untersuchungs- und Kontrolltätigkeiten organisiert werden;
- Wie gefährliche Stellen gekennzeichnet werden.
Formulare zur Erfassung dieser Daten sollten digital verfügbar sein. Eine Liste der zulässigen mobilen Arbeitsmittel sollte ebenfalls dem ESD beigefügt werden. Der Detaillierungsgrad der Aufstellungen hängt von Art und Umfang der Tätigkeiten und dem Ausmaß der möglichen Risiken ab.
Durchführung der Maßnahmen
Aus dem ESD sollte hervorgehen, wer für die Durchführung bestimmter Maßnahmen verantwortlich ist. Es sollte auch deutlich machen, wer für die Erstellung und Pflege des ESDs verantwortlich ist. Es sollte auch angegeben werden, wann Maßnahmen ergriffen werden sollten und wie ihre Wirksamkeit überwacht wird.
Koordinierung der Maßnahmen
Sind mehrere Unternehmen an einem Standort tätig, so ist jeder Arbeitgeber für die Kontrolle der ihm unterstehenden Arbeiten verantwortlich. Der für den Standort verantwortliche Arbeitgeber koordiniert die Durchführung der Explosionsschutzmaßnahmen. Er stellt in seinem ESD den Zweck, die Art und die Maßnahmen der Koordinierung dar.
Anhang zum Explosionsschutzdokument
Dem Anhang zum ESD werden beispielsweise die folgenden Unterlagen beigefügt:
- EG-Baumusterprüfbescheinigungen und Konformitätserklärungen;
- Sicherheitsdatenblätter;
- Betriebsanweisungen für Betriebsmittel oder Arbeitsmittel;
- Wartungspläne.