Bescheinigungen und Rechtsvorschriften

ATEX Bescheinigungen und Rechtsvorschriften

ATEX 114

Die Produktrichtlinie 2014/34/EU (ATEX 114) unterliegt der CE-Gesetzgebung und regelt die Einhaltung der grund-legenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für elektrische und nichtelektrische Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in staub- oder gasexplosionsgefährdeten Bereichen. In Deutschland wurde diese Richtlinie vollständig in das nationale Produktsicherheitsgesetz übernommen. Spezifische Produktanforderungen sind in internationalen Normen (ISO / IEC) und den daraus abgeleiteten harmonisierten europäischen Normen festgelegt.

Die Richtlinie ATEX 114 teilt die Geräte in Gruppen und Kategorien ein, je nach Anwendungsbereich und Schutzniveau. Ein nach ATEX 114 bewertetes Gerät oder Produkt ist an dem sechseckigen Ex-Logo zu erkennen.

Artikel 114 des derzeit geltenden Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Vertrag von Lissabon, 2007) bildet die Grundlage für die vorliegende Richtlinie. Sie wurde am 5. Februar 2014 angenommen und am 29. März 2014 veröffentlicht. Die aktuelle ATEX-Richtlinie ist der Ersatz für die ATEX 95 (94/9/EG), die mehr als 20 Jahre lang gültig war. Wesentlicher Grund für die Neuausgabe war die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für alle Richtlinien zur Produktsicherheit. 

Am 20. April 2016 ist die Richtlinie ATEX 114 in Kraft getreten und alle neuen explosionsgeschützten Geräte in Europa müssen ihr entsprechen. Die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen haben sich nicht geändert, ebensowenig wie die harmonisierten Normen. Es sind also keine technisch grundlegenden Änderungen an Produkten, Komponenten, Geräten oder Maschinen erforderlich.

Hersteller müssen jedoch bei der Zertifizierung ihrer explosionsgeschützten Produkte und der zugehörigen Dokumentation eine Reihe von Verfahrensänderungen im Vergleich zur alten ATEX 95-Richtlinie berücksichtigen. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Bestehende ATEX-Zertifikate bleiben gültig, aber wenn ein bestehendes ATEX-Zertifikat geändert oder erneuert wird, fällt es unter die ATEX 114;
  • Eine ATEX-Bescheinigung oder EG-Baumusterprüfbescheinigung wird jetzt EU-Baumusterprüfbescheinigung genannt;
  • Die EG-Konformitätserklärung (gewöhnlich CE-Erklärung genannt) heißt jetzt EU-Konformitätserklärung. Allen Geräten muss eine EU-Konformitätserklärung gemäß ATEX 114 beigefügt werden;
  • Die Anforderungen für Importeure sind strenger. So müssen auf den ATEX-Produkten neben den Herstellerangaben auch der Name und die Adresse des Importeurs angegeben werden. Darüber hinaus müssen die Importeure prüfen, ob die Produkte tatsächlich alle Anforderungen erfüllen, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden;
  • Im Rahmen der Richtlinie ATEX 114 wird es mehr Produktüberwachung durch die zuständigen Behörden geben;
  • Alle benannten Stellen (Notified Bodies oder NoBo‘s) müssen eine neue Akkreditierung erwerben, da die alte ATEX 95-Akkreditierung nicht automatisch weiterläuft. Darüber hinaus werden die Anforderungen an die benannten Stellen strenger.

ATEX 153

Die Richtlinie 1999/92/EG, besser bekannt als ATEX 137, aber mittlerweile in ATEX 153 umbenannt, ist eine der so genannten "Sonderrichtlinien", die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für bestimmte Branchen festlegen. In diesem Fall gilt sie für Arbeitnehmer, die in Bereichen arbeiten, in denen aufgrund des Vorhandenseins entzündlicher Stoffe (Gase, Nebel, Dämpfe, Stäube) eine Explosionsgefahr bestehen kann. Sie legt Mindestsicherheitsanforderungen an Arbeitgeber fest, um eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung für alle Arbeitnehmer zu schaffen, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet sein können. In Deutschland wurde diese Richtlinie mit der Betriebssicherheitsverordnung und den ergänzenden technischen Regeln zu Betriebssicherheit und Gefahrstoffen in nationales Recht umgesetzt.

Alle Arbeitgeber müssen diese Anforderungen seit dem 1. Juli 2006 einhalten. In der Praxis ist dieses jedoch noch nicht immer der Fall. Mit der Überprüfung der Umsetzung sind in Deutschland die Berufsgenossenschaften und die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz (Gewerbeaufsicht) betraut. Relativ problemlos konnten die Vorschriften in großen Chemieunternehmen durchgesetzt werden, die auch unter andere strenge Rechtsvorschriften wie die Seveso-Richtlinie fallen. Die Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU) betrifft die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen.

Die Richtlinie 1999/92/EG fiel bis Ende 2007 unter Artikel 137 des Amsterdamer Vertrags und wurde daher auch als ATEX 137-Richtlinie bezeichnet. Seit Ende 2007 fällt diese Richtlinie jedoch unter die Umsetzung von Artikel 153 des Vertrags von Lissabon. Die Richtlinie wird nun als ATEX 153-Richtlinie bezeichnet. Die Richtlinie selbst ist unverändert geblieben und es wurde noch keine neue Richtlinie angekündigt.

Explosionsgefährdete Bereiche sollten für die Arbeitnehmer durch ein Warndreieck mit der Aufschrift "EX" in schwarzer Schrift auf gelbem Grund deutlich gekennzeichnet sein.

Normen und Technische Regeln

Richtlinien beschreiben Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz auf einer höheren Abstraktionsebene vor. Für die praktische Umsetzung wurden Anwenderrichtlinien (z. B. ATEX 2014/34/EU Leitlinien – 4. Ausgabe – November 2022), EN-Normen sowie technische Regeln verfasst, die sehr spezifischen Anforderungen an die Bewertung des Explosionsrisikos, die Auslegung der Geräte, die Installation und die Wartung enthalten.

Europäische harmonisierte Normen sind ein gutes und nützliches Instrument, um die Einhaltung der Richtlinienanforderungen nachzuweisen. Ein nach harmonisierten EN-Normen konzipiertes Gerät begründet jedoch nur die "Vermutung der Konformität" mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der ATEX 114-Richtlinie. Abweichungen von den Normen sind zulässig, solange die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Dies erweist sich in der Praxis als sehr schwierig und es ist daher ratsam, die Norm ohne Abweichungen anzuwenden. Siehe Kapitel 15 für die wichtigsten Normen.

Normen, die die "Vermutung der Konformität" mit der Richtlinie begründen, werden als harmonisierte Normen bezeichnet. Es handelt sich dabei nicht immer zwingend um die aktuelle Fassung einer Norm, obwohl dies in der Regel nur eine Frage der Zeit ist. Die Liste der aktuellen harmonisierten Normen wird von der Europäischen Kommission im Amtsblatt veröffentlicht. Eine aktuelle Aufstellung der harmonisierten Normen finden Sie auf der folgenden Internetseite:

https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/european-standards/harmonised-standards/equipment-explosive-atmospheres-atex_de

Die Normen können in Deutschland beim Beuth Verlag (Berlin) erworben werden. Dies ist einfach möglich über: https://www.beuth.de/de. Die Normen können in Papierform oder in digitaler Form als PDF bestellt werden.

Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die technischen Regeln für Gefahrstoffe werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) herausgegeben und konkretisieren die Anforderungen der Anwenderrichtlinie. Diese Regeln sind nur in Deutschland rechtsverbindlich und können unter https://www.baua.de kostenfrei heruntergeladen werden.

Eine Auflistung der wichtigsten TRBS und TRGS-Regeln finden Sie in Kapitel 15.

IECEx

IECEx steht für "International Electrotechnical Commission system for certification to standards relating to equipment for use in Explosive atmospheres". Das Ziel des IECEx-Systems ist es, den weltweiten Handel mit explosionsgeschützten Geräten und Dienstleistungen zu erleichtern und gleichzeitig die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten. Zielsetzung ist eine globale Akzeptanz.

Zur Zeit wird das IECEx-System häufig akzeptiert, wenn keine lokalen Vorschriften existieren. Weiterhin hat es sich als Basis für die Erlangung nationaler Zulassungen bewährt. Das IECEx-System besteht derzeit aus fünf Modulen:

  • IECEx 01: Grundregeln;
  • IECEx 02: Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen;
  • IECEx 03: Reparaturunternehmen;
  • IECEx 04: IECEx-Konformitätskennzeichnung;
  • IECEx 05: Mitarbeiterkompetenz.

IECEx 02 ist mit der europäische ATEX 114 vergleichbar. Im Hinblick auf sicheres Arbeiten ist das IECEx-Modul 05 wichtig. Es ist das erste formale Zertifizierungssystem für Arbeitnehmer, das die Prüfung und den Nachweis von Qualifikationen ermöglicht.

Die IEC-Normen (International Electrotechnical Commission) werden direkt im Rahmen des IECEx-Zertifizierungssystems verwendet. Lokale Zertifizierungssysteme wie ATEX verwenden ebenfalls diese Normen als Basis, jedoch im allgemeinen mit zusätzlichen lokalen Anforderungen. Die europäischen EN-Normen enthalten z. B. zusätzliche Anforderungen bezüglich der Gerätegruppen und -kategorien.

Der Basischarakter macht das IECEx-System zu einer guten Grundlage für die Erlangung lokaler Zertifizierungen. Die technischen Anforderungen sind größtenteils die gleichen, mit Ergänzungen in Bezug auf Kennzeichnung und Dokumentation. Wenn die IECEx-Anforderungen erfüllt sind, ist es relativ einfach, lokale Zertifizierungen in Ländern wie Brasilien, China und Europa zu erhalten. Darüber hinaus kann ein Produkt mit IECEx-Zertifikat direkt in Australien, Neuseeland und Singapur vermarktet werden.

Für IECEx sind die Standards führend, was bedeutet, dass Produkte ihre jeweiligen Anforderungen erfüllen müssen. Innerhalb von IECEx 02 gibt es daher wenig Spielraum für Interpretationen. Abweichungen von der Norm sind daher fast unmöglich.

Der IECEx-Prüfbericht zur Nachweis Normenkonformität ist ein wichtiger Informationsträger und unterliegt daher klarer definierter Vorgaben als ein ATEX-Prüfbericht. Alle IECEx-akkreditierten benannten Stellen müssen die IECEx-Prüfberichte anderer Stellen anerkennen, damit Informationen problemlos ausgetauscht werden können. Die meisten benannten Stellen verwenden die IECEx-Prüfberichte auch für die ATEX-Produktzertifizierung. 

ATEX Bescheinigungen und Rechtsvorschriften

Es gibt verschiedene Arten von Bescheinigungen für Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden können. Damit ein Zertifikat ausgestellt werden kann, muss es ein offizielles, öffentliches Zertifizierungssystem geben. Dies kann auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene sein. Je nach Zertifizierungssystem können auch Form und Inhalt eines Zertifikats unterschiedlich sein. Einige Zertifizierungen sind gesetzlich vorgeschrieben, andere werden freiwillig von einer Prüfstelle ausgestellt und wieder andere werden vom Hersteller selbst vorgenommen.

ATEX Genehmigungsverfahren

Die Hersteller von Ex-Geräten können aus einer Reihe von Möglichkeiten wählen, um ihre Geräte in Verkehr zu bringen. Zur Verdeutlichung werden die wichtigsten Vorgehensweisen zur Aufnahme der Serienproduktion nachfolgend kurz skizziert.

Art der Ausrüstung Vorgehensweise Art der Bescheinigung
Alle Geräte der Kategorie 1 und elektrische Geräte der Kategorie 2 Baumusterprüfung des Produkts + Zertifizierung und anschließende Kontrolle der Produktionsstätte durch eine benannte ATEX-Stelle EU-Baumusterprüfbescheinigung für das Produkt + eine Qualitätsmitteilung für den Produktionsstandort (QAN)
Nichtelektrische Geräte der Kategorie 2 Erstellung einer technischen Bauakte durch den Hersteller + Übermittlung an eine benannte ATEX-Stelle Erklärung der benannten Stelle, dass die Bauakte eingegangen ist und für 10 Jahre nach dem letzten Produktionsdatum archiviert wird
Geräte der Kategorie 3 Erstellung einer technischen Bauakte durch den Hersteller Ausstellung einer Baumusterprüfbescheinigung durch benannte Stelle auf freiwilliger Basis möglich

 In Verkehr bringen von Ex-Geräten

Auf der Grundlage der obigen Vorgehensweisen ist der Hersteller berechtigt, das Produkt mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen (oder kennzeichnen zu lassen) und kann die so genannte EU-Konformitätserklärung ausstellen, in der er erklärt, dass das Produkt mit allen geltenden europäischen Richtlinien, einschließlich der ATEX-Richtlinie, übereinstimmt.

Bedingungen für die Nutzung des ATEX-Zertifikats

Egal welche Vorgehensweise der Hersteller auch immer gewählt hat, er muss dem Käufer folgendes zur Verfügung stellen:

  • das Produkt;
  • die Betriebsanleitung;
  • die EU-Konformitätserklärung.

Mit der EU-Konformitätserklärung zeigt der Hersteller an, dass er seine Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen gemäß der ATEX-Geräterichtlinie erfüllt hat. Die weiteren Verantwortlichkeiten gehen nun auf den Nutzer über. Dieser muss alle Anweisungen im mitgelieferten Handbuch befolgen. Diese Anweisungen bestehen mindestens aus:

  • Sicherheitshinweise für Einbau, Inbetriebnahme, Einstellung, Weiterverwendung, Wartung, Reparatur und Überholung;
  • Informationen über den Verwendungszweck, damit der Benutzer entscheiden kann, ob das Gerät in dem betreffenden Bereich und unter den zu erwartenden Betriebsbedingungen sicher verwendet werden kann;
  • technische Daten (Spannung, Stromstärke, Leistung, Druck usw.);
  • Warnhinweise für den sicheren Gebrauch;
  • Besondere Bedingungen für die Verwendung ("X"-Kennzeichnung);
  • Angaben zu den zu verwendenden Spezialwerkzeugen;
  • Eine Liste der Normen (mit Jahr der Veröffentlichung), denen das Gerät entspricht (normalerweise Bestandteil der EU-Konformitätserklärung).

Der Betreiber muss alle Vorgaben befolgen, um die Gültigkeit der Zertifizierung aufrechtzuerhalten. Unter den folgenden Bedingungen kann der Explosionsschutz des Geräts nicht mehr vorausgesetzt werden:

  • im Falle unsachgemäßer oder schlechter Wartung;
  • bei Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen;
  • bei wesentlichen Änderungen mit Auswirkung auf die Betriebssicherheit. Die Verantwortung für Personen- und Sachschäden geht dann vom Hersteller auf den Betreiber über.

Magnetventil gemäß Schutzart m (Vergusskapselung)

Abbildung zeigt die Kennzeichnung eines vergossenen Magnetventils, das 1993 von KEMA nach den Normen der Generation C europäisch zertifiziert wurde, mit der Temperaturklasse T4. 

Beachten Sie auch den Warntext "Besondere Bedingungen beachten". Diese besonderen Betriebsbedingungen sind immer in der Baumusterprüfbescheinigung und der Betriebsanleitung aufgeführt. Für Ex m-Geräte besteht in der Regel die Verpflichtung, das Gerät mit einer bestimmten Sicherung zu schützen. Bei "Besonderen Einsatzbedingungen" wird das Gerät immer mit einem "X" hinter der Zertifikatsnummer gekennzeichnet (hier KEMA-Nr. Ex-93.C.8283 X).

ATEX Baumusterprüfbescheinigung

ATEX Qualitätsmitteilung (QAN)

UKCA und Nicht-europäische Zertifizierungssysteme

UKCA

Mit dem Brexit hat sich das Vereinigte Königreich vom gemeinsamen europäischen Markt gelöst. Dieser Prozess beinhaltete die Einführung einer Alternative zum CE-Zulassungsverfahren, der UKCA. Im August 2023 beschloss die britische Regierung jedoch, den Übergangszeitraum, in dem CE-gekennzeichnete Produkte auf den britischen Markt gebracht werden dürfen, auf unbestimmte Zeit zu verlängern.

Berücksichtigen Sie Folgendes für die UKCA-Zertifizierung:

  • Die ATEX-Richtlinie wurde ohne relevante Änderungen als UKSI 2016:1107 (as amended) in die britische Gesetzgebung übernommen;
  • Die harmonisierten Normen wurden als "Designated Standards" unverändert in das britische Recht übernommen;
  • Produktzertifikate dürfen nur auf der Grundlage der "Designated Standards" von einer "Designated Body" mit Sitz im Vereinigten Königreich ausgestellt werden;
  • Ein UK QAN kann im Rahmen des normalen Audits ohne zusätzlichen Aufwand ausgestellt werden, wenn es sich bei der Auditstelle ebenfalls um eine "Designated Body" handelt;
  • Alle Produkte müssen mit einer britischen Konformitätserklärung geliefert werden. Darüber hinaus muss das UKCA-Zeichen auf dem Produkt angebracht sein.

IECEx

Das IECEx Zertifizierungssystem für explosionsgeschützte Geräte (Schedule 02) scheint dem ATEX-System vollständig zu entsprechen. Es gibt aber folgende Unterschiede:

  • Produktkonformität wird im IECEx System ausschließlich über Normen sichergestellt. Im ATEX-System ist die Verwendung von Normen freiwillig;
  • Im Gegensatz zu ATEX 114 müssen alle Geräte und Produktionsanlagen (einschließlich Kategorie 3) von einer IECEx-Zertifizierungsstelle zertifiziert werden.

Class-Division-System (Nordamerika)

Die geltende Gesetzgebung in Nordamerika und Kanada (UL, FM, CSA, QPS) führt zu einer anderen Form der Zertifizierung, als sie in Europa unter der ATEX 114 Richtlinie üblich ist.

Im Großen und Ganzen ist das Verfahren wie folgt gegliedert:

  • Ein Hersteller erhält eine Konformitätsbescheinigung für sein Produkt auf der Grundlage einer Baumusterprüfung bei einer Prüfstelle. Dies ist für alle elektrischen Betriebsmittel zur Verwendung in einem explosionsgefährdeten Bereich (eingeteilt in Zonen oder Divisions) vorgeschrieben. Für nicht-elektrische Geräte gibt es keine spezifischen Explosionsschutzanforderungen;
  • Ein Antrag auf ein Explosionsschutzzertifikat beinhaltet immer eine obligatorische Bewertung durch die Prüfstelle im Hinblick auf andere Gefahren, wie elektrische Sicherheit und EMV-Verhalten. Eine Selbstzertifizierung, wie sie in Europa üblich ist, gibt es in Nordamerika nicht;
  • Bevor ein Hersteller die Produktion aufnehmen darf, muss die Produktionsstätte zugelassen werden. Dieses Audit, die so genannte Initial Factory Evaluation (IFE), wird von Mitarbeitern der anerkannten Prüfstellen UL, FM, CSA oder QPS durchgeführt. Dabei spielt es keine Rolle, wo auf der Welt sich die Produktionsstätte befindet;
  • Nach Erteilung der Genehmigung für die Produktionsstätte kann der Hersteller die Produktion aufnehmen. Eine Inspektion der Produktionsstätte findet vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich statt. Die Häufigkeit hängt von der Art und Menge der hergestellten Produkte ab;
  • Für einige der verwendeten Bauteile oder Materialien (z. B. Kunststoffe) gibt es ein Wiederholungsprogramm, bei dem diese Materialien regelmäßig von der Prüfstelle erneut begutachtet werden;
  • Ändert sich die dem Zertifikat zugrundeliegende Norm, muss der Hersteller sein Produkt neu bewerten und zertifizieren lassen. Tut er dies nicht oder nicht rechtzeitig, erlischt die Zulassung.

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